Kosten

Wenn Ihr*e Hausärzt*in oder Ihr*e Gynäkolog*in Ihnen eine Psychotherapie anordnet, kann psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden. Wie viel Sie in diesem Fall selbst bezahlen müssen hängt von der Höhe Ihrer Franchise und den bisherigen Krankheitskosten ab.
Die Abrechnung via Zusatzversicherung ist bei den meisten Versicherern nicht mehr möglich, da die Leistungen bei mir von der Grundversicherung gedeckt sind. Sollten Sie keine ärztliche Anordnung haben und über die Zusatzversicherung abrechnen wollen, klären Sie eine allfällige Kostenübernahme im Vorfeld ab.

Handelt es sich bei Ihrer Fragestellung um partnerschaftliche Schwierigkeiten, Persönlichkeitsentwicklung oder ähnliches, so ist die Abrechnung über eine Versicherung nicht zulässig. Dennoch ist dies eine sehr wertvolle Investition in Ihre Persönlichkeit, um ein eigenständiges, authentisches, zufriedenes und glückliches Leben zu führen. Gerne teile ich Ihnen meine Konditionen im Vorfeld mit. -> Kontakt

Neben der Finanzierung über die Krankenversicherungen bestehen Möglichkeiten über Hilfswerke oder unabhängige Stiftungen eine (Teil-)Finanzierung zu erhalten, zum Beispiel über die Opferhilfe (-> Unterstützung für Opfer).