Wenn Ihr*e Hausärzt*in oder Ihr*e Gynäkolog*in Ihnen eine Psychotherapie anordnet, kann psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden. Wie viel Sie in diesem Fall selbst bezahlen müssen hängt von der Höhe Ihrer Franchise und den bisherigen Krankheitskosten ab.
Eventuell ist eine Abrechnung via Zusatzversicherung möglich. Die Angebote der Zusatzversicherungen sind unterschiedlich. Klären Sie eine allfällige Kostenübernahme im Vorfeld ab.
Handelt es sich bei Ihrer Fragestellung um partnerschaftliche Schwierigkeiten, Persönlichkeitsentwicklung oder ähnliches, welche im Rahmen einer psychologischen Beratung, Coaching oder Selbsterfahrung bearbeitet werden soll, so ist die Abrechnung über eine Versicherung nicht zulässig. Dennoch ist dies eine sehr wertvolle Investition in Ihre Persönlichkeit, um ein eigenständiges, authentisches, zufriedenes und glückliches Leben zu führen.
Neben der Finanzierung über die Krankenversicherungen bestehen Möglichkeiten über Hilfswerke oder unabhängige Stiftungen eine (Teil-)Finanzierung zu erhalten, zum Beispiel über die Opferhilfe (-> Unterstützung für Opfer).